|
16
genuegende Anzahl von Stunden zur Erlernung
unserer deutschen Muttersprache Allerhoechst gewaehrt. Wir
stehen uns weit besser als die Mennoniten in den Laendern,
in welchen religionslose Schulen existieren: diese lassen
ihre Kinder, welche in der Woche keinen Religionsunterricht
erhalten, Sonntagsschulen besuchen, um ihnen auf diese muehevolle
Weise eine religioese Bildung angedeihen zu lassen.
Die buergerliche Verwaltung vollzieht sich auch im Namen der
hierauf bezueglichen allgemeinen Landesgesetze. Wo groessere
Gruppen von Mennonitendoerfern sind, da bilden sie Bezirksgemeinden
mit einem eigenen Oberschulzen an der Spitze, der zusammen
mit gewaehlten Zehntmaennern aus jedem Dorfe auf den sogenannten
Bezirksversammlungen erspriessliche Beschluesse fuers buergerliche
Leben laesst. Jede Dorfsgemeinde hat ihren eigenen, aus ihrer
Mitte gewaehlten Gemeindeaeltesten (Schulzen), unter dessen
Leitung auf dazu anberaumten Versammlungen das beraten und
festgestellt wird, was zum ordentlichen Gange des wirtschaftlichen
Lebens im Dorfe erforderlich ist. Die Abgaben an die Krone
werden beim Dorfsaeltesten eingezahlt; der bringt sie ins
Bezirksamt, und von dort werden sie in die Kreisstadt gebracht
und in der Reichsrenten abgegeben. Dass es in den Bezirks-
und Gemeindeversammlungen manchmal laut hergeht, ist ein Uebelstand
und Beweis dafuer, dass manche Mennoniten noch keineswegs
die Stillen im Lande sind, sondern die Lauten, was nicht ihrer
Bestimmung, Wehrlose zu sein, entspricht. Das Klagen bei der
weltlichen Obrigkeit und das Prozessieren vor ihr kommt leider
auch vor. Die Sotskis bilden in den Doerfern die zum Schutze
der oeffentlichen Sicherheit angestellte Polizeibehoerde;
sie stehen unter den hoeheren Polizeibeamten ihres Kreises.
Der Sanitarnypopetschitel (Gesundheitswaechter) hat die Aufgabe
noetigenfalls dem Bezirksarzte zu melden, welche epidemische
Krankheiten im Dorfe ausgebrochen sind. Die Mennoniten haben
auch ihre eigene Feuerversicherungsgesellschaft mit dem Brandaeltesten
an der Spitze. Wer sein Eigentum versichert hat, muss gewisse
Prozente der versicherten Summe zahlen, welche Abgaben in
die Kasse fliessen. Verliert ein solcher sein Vermoegen durch
Feuersbrunst, so bekommt er den Schaden erseht, nachdem dieser
taxiert und die Ersatzsumme bestimmt ist. In jedem Dorfe wird
auch ein Hirtenschulze gewaehlt, der den Hirten zu mieten
und zu kontrollieren hat, damit die Viehherde von diesem und
seinen Untergebenen gut besorgt wird. Die Mennonitenjuenglinge
haben ihren
|
|