  | 
                 
                   17 
                  Staatsdienst auf Forstejen abzuleisten. Ihre 
                    Bekoestigung und Einkleidung kommt auf Rechnung aller Mennoniten, 
                    doch so, dass pro Mann und fuer jeden Tag, an welchem im Forste 
                    gearbeitet wird, ein Lohn von zwanzig Kopeken von der Krone 
                    gezahlt wird, wodurch sich die Unterhaltungskosten entsprechend 
                    vermindern. Ihr Logis haben die dienenden Juenglinge in Kasernen, 
                    die von der Mennonitengesamtheit erbaut, aber bereits in den 
                    Besitz, der Krone uebergegangen sind. Ein sogenannter Oekonom-Prediger 
                    hat in wirtschaftlicher Hinsicht das Erforderliche anzuordnen 
                    oder zu tun. Bei jeder Forstei sind naemlich ungefaehr zweihundert 
                    Dessaetinen von der Krone den Mennoniten zur Bearbeitung bewilligt. 
                    Die Einnahmen werden zum Unterhalt der dienenden Juenglinge 
                    auf den Forsteien verwandt. Der Oekonom - Prediger hat 
                    aber auch die Aufgabe, den Juenglingen geistliche Pflege angedeihen 
                    zu lassen, wobei er gelegentlich von Predigern und Aeltesten 
                    unterstuetzt wird, indem solche auf Besuch kommen und Predigen. 
                    Einige von der Bezirksgemeinde gewaehlte Richter bilden das 
                    Bezirksgericht, welches befugt ist, bei geringeren Vergehungen 
                    gegen das Gesetz Entscheidungen zu treffen und Urteile zu 
                    faellen, waehrend groessere Prozesssachen vor ein hoeheres 
                    Gericht kommen. Nach einer von der Regierung bestaetigten 
                    Teilungsverordnung wird bei Erbschaftsangelegenheiten gehandelt. 
                    Fuer Witwen werden von ihren Revisionsgemeinden Kuratoren 
                    und fuer Waisen Vormuender gewaehlt, die vom Waisenaeltesten 
                    bestaetigt werden und allenthalben fuer die ihnen Anbefohlenen 
                    einzutreten und deren eventuelles Kapital zu verwalten haben. 
                    Mit Spannung wird von den Mennoniten in der Molotschnakolonie 
                    dem entgegengesehen, ob die Obrigkeit den vor einigen Jahren 
                    erfolgten, aber etwas verspaeteten Auskauf des einst zur Besiedlung 
                    gegebenen Landes als gueltig anerkennen wird, und ob der Auskaufs-preis 
                    der Doerfer mit noch nicht ausgekauftem Lande niedriger gestellt 
                    , werden wird, als anfaenglich bestimmt war. Mit Spannung 
                    blicken auch wir in die Zukunft und hoffen, dass sich das 
                    Mennonitenvoelklein in Russland von seinem gnaedigen Gott 
                    fuehren und leiten lassen wird. O dass es sein in der Demut 
                    bliebe und nicht durch ein grossherrisches Gebahren andern 
                    vor den Kopf stosse! Wenn im folgenden 1904. Jahre 
                    
                    
                   | 
                  |