|
17
Staatsdienst auf Forstejen abzuleisten. Ihre
Bekoestigung und Einkleidung kommt auf Rechnung aller Mennoniten,
doch so, dass pro Mann und fuer jeden Tag, an welchem im Forste
gearbeitet wird, ein Lohn von zwanzig Kopeken von der Krone
gezahlt wird, wodurch sich die Unterhaltungskosten entsprechend
vermindern. Ihr Logis haben die dienenden Juenglinge in Kasernen,
die von der Mennonitengesamtheit erbaut, aber bereits in den
Besitz, der Krone uebergegangen sind. Ein sogenannter Oekonom-Prediger
hat in wirtschaftlicher Hinsicht das Erforderliche anzuordnen
oder zu tun. Bei jeder Forstei sind naemlich ungefaehr zweihundert
Dessaetinen von der Krone den Mennoniten zur Bearbeitung bewilligt.
Die Einnahmen werden zum Unterhalt der dienenden Juenglinge
auf den Forsteien verwandt. Der Oekonom - Prediger hat
aber auch die Aufgabe, den Juenglingen geistliche Pflege angedeihen
zu lassen, wobei er gelegentlich von Predigern und Aeltesten
unterstuetzt wird, indem solche auf Besuch kommen und Predigen.
Einige von der Bezirksgemeinde gewaehlte Richter bilden das
Bezirksgericht, welches befugt ist, bei geringeren Vergehungen
gegen das Gesetz Entscheidungen zu treffen und Urteile zu
faellen, waehrend groessere Prozesssachen vor ein hoeheres
Gericht kommen. Nach einer von der Regierung bestaetigten
Teilungsverordnung wird bei Erbschaftsangelegenheiten gehandelt.
Fuer Witwen werden von ihren Revisionsgemeinden Kuratoren
und fuer Waisen Vormuender gewaehlt, die vom Waisenaeltesten
bestaetigt werden und allenthalben fuer die ihnen Anbefohlenen
einzutreten und deren eventuelles Kapital zu verwalten haben.
Mit Spannung wird von den Mennoniten in der Molotschnakolonie
dem entgegengesehen, ob die Obrigkeit den vor einigen Jahren
erfolgten, aber etwas verspaeteten Auskauf des einst zur Besiedlung
gegebenen Landes als gueltig anerkennen wird, und ob der Auskaufs-preis
der Doerfer mit noch nicht ausgekauftem Lande niedriger gestellt
, werden wird, als anfaenglich bestimmt war. Mit Spannung
blicken auch wir in die Zukunft und hoffen, dass sich das
Mennonitenvoelklein in Russland von seinem gnaedigen Gott
fuehren und leiten lassen wird. O dass es sein in der Demut
bliebe und nicht durch ein grossherrisches Gebahren andern
vor den Kopf stosse! Wenn im folgenden 1904. Jahre
|
|