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auch beistimmte.*) Br. Unger dagegen glaubte
mit ihnen Hand in Hand gehen zu koennen, ohne von unseren
Rechten getrennt zu werden. Es kamen auch Debatten, inbetreff
der Wehrpflicht, was die Baptisten fuer erlaubt halten, vor.
Den einen war es unrecht, die anderen meinten aus Not der
Obrigkeit auch in diesem Stuecke untertan sein zu koennen.
So wurde fuer und gegen gesprochen. Da gab Br. Liebig, der
einstweilen aus der Tuerkei zu uns auf Besuch gekommen war,
den Vorschlag, zwei Gemeinden koennten es dennoch sein, wenn
wir auch die geistliche Gemeinschaft und das Brotbrechen gemeinsam
haetten. Das liess sich Br. Lepp und die Brueder gefallen,
und so wurde es auch beschlossen. Hiedurch wurde ein grosser
Schritt zur Befriedigung der Gemeinde beiderseits getan, was
wir naechst Gott Br. Leibig zu verdanken haben. Diejenigen,
welche die mennonitischen Rechte nicht hatten, wurden zu den
Baptisten gezaehlt. Was das Tabakrauchen anbetrifft, so wollte
die
Gemeinde es nicht dulden und Br. Lepp glaubte den Ausschluss
gebrauchen zu muessen, was nach Br. Unger´s Ansicht
zu streng gehandelt sei. Da Br. Lepp aber an seiner Ueberzeugung
fest hielt, so wurde beschlossen, die rauchenden Brueder,
deren 10 oder 20 waren, nicht als Gemeindeglieder zu betrachten.
Es war dieses, da es meistens begabte Brueder und Maenner
von Ansehen waren, fuer die Gemeinde betruebend, und der Welt
gegenueber ein grosses Geschrei. So kaempfte die Gemeinde
einen Kampf nach dem anderen. Die eine war kaum beendigt,
so war der andere vor der Tuer. Die Brueder, die am Wort arbeiteten,
waren sich so uneinig in der Lehre, dass es schien, als wuerde
die Gemeinde sich trennen muessen. Am 6. Januar 1871 wurde
eine Gemeindestunde anberaumt, in welcher man beriet, was
zu tun sei. Br. Lepp gab den Vorschlag, Br. Liebig in der
Tuerkei **) zu bitten, uns noch einmal zu besuchen,
*) Einige von den Bruedern befuerchteten
auch, dass wir durch die Gemeinschaft mit den Baptisten, die
mennonitischen Rechte verlieren koennten.
**) Br. August Liebig bediente mehrere Jahre eine Baptistengemeinde
in der Dobrudscha, Rumaenien, welches damals zur Tuerkei gehoerte.
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