|  | 12   in der Heimat bekehrten, wurden hier in dem 
                    russischen Dorfe getauft. So mehrte sich das Haeuflein immer 
                    mehr. Nach Verlauf der 7-woechentlichen Haft, am 26. Juni durften 
                    die Brueder heimfahren zu den Ihrigen. Den 12. Juli jedoch 
                    wurden die Br. H. Neufeld, A. Unger und P. Berg zur Gouvernementstadt 
                    Jekatherinoslav beordert, wo sie ins allgemeine Stadtgefaengnis, 
                    so genannte "Ostrog" gefuehrt wurden. Hier mussten 
                    sie 2 Wochen sitzen, danach wurden sie entlassen, aber nur 
                    gegen Buergschaft. Da den Bruedern auch jetzt noch immer gedroht 
                    wurde, so sah die Gemeinde es fuer notwendig, G. Wieler mit 
                    einer Bittschrift an den Kaiser nach Petersburg zu senden. 
                    Dieses geschah im Fruehlinge d. J. 1862. Die Molotschnaer 
                    Brueder hatten schon im Jahre 1860 den Bruder Johann Klassen 
                    mit einer Bittschrift und Vollmacht von der Gemeinde nach 
                    Petersburg geschickt, damit er sie dort vor der Obrigkeit 
                    vertrete, und auch zugleich Land fuer die bedrueckten Brueder 
                    auswirkte. Letzteres erhielten sie spaeter auch.
 Unterdessen als die Brueder Wieler und Klassen in Petersburg 
                    weilten, wurden wir zum Chotitzer Gebietsamt gefordert, wo 
                    wir uns abermals erklaeren sollten. Wir sagten ihnen nun, 
                    dass wir abwarten wollten, was die Brueder in Petersburg ausrichten 
                    wuerden, und was die Regierung ueber uns beschliessen werde, 
                    wollen wir annehmen als vom Herrn. Sie wurden nun nachdenkend 
                    und liessen uns heimgehen. Man fasste den Entschluss, die 
                    Brueder aus dem Kolonistenstande zu streichen, daher machte 
                    die Volost solches in allen Doerfern bekannt und zog Gemeindesprueche 
                    ein, und ziemlich alle, ausgenommen einzelner Personen, gaben 
                    ihre Unterschrift. - An der Molotschna ging es ebenso. Dort 
                    war den 11. Oktober 1862 der saemtliche Kirchenkonvent in 
                    das Halbstaedter Gebietsamt beordert. Der Gebietsvorsteher 
                    Friesen erklaerte nun, dass es nicht anders ginge, entweder 
                    die Brueder muessten aus dem Kolonistenstand gestrichen, oder 
                    als eine besondere Gemeinde betrachtet werden. Zwei Molotschnaer 
                    Aelteste jedoch gaben von vornherein nicht ihre Einwilligung, 
                    die Brueder aus dem Kolonistenstand zu streichen. Dieses waren 
                    der Aelteste der "Kleinen Gemeinde" und der "Orlof-
 
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