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                  ja auch waren, wurden nebst mehreren anderen 
                    aus der alten Gemeinde ausgeschlossen. Da man aber keine Rueckkehr 
                    zur Kirche abwarten konnte, so verklagte man sie als Verfuehrer 
                    so vieler Seelen. Die Brueder sammelten naemlich die Zerstreuten 
                    vom Jahre 1853 bis 1855, ein Haeuflein von 91 Seelen zu einer 
                    neuen Gemeinde, in der Neufeld und Unger als Lehrer gewaehlt 
                    waren. Die verklagten Brueder mussten nun viele Gerichtsgaenge 
                    machen, vom Schulzen zum AEltesten, vom Aeltesten zur Volost, 
                    da aber alles fruchtlos war, so wurde bekannt gemacht, nichts 
                    mit den Bruedern zu schaffen zu haben, weder von ihnen zu 
                    kaufen, noch ihnen etwas zu verkaufen, und es wurde mit uns 
                    auch also verfahren. Wenn irgendwo Ausruf war, so wurde unter 
                    Wort nicht angenommen, wollte ein Bruder mit jemandem einen 
                    Kontrakt schliessen, so tat es niemand. Die Landwirte kamen 
                    hierbei nicht so in die Enge, als die Handwerker. Die Lehrlinge 
                    wurden ihnen weggenommen, die Schulden mussten sie bezahlen 
                    und wer es nicht konnte, wurde gedrueckt. - Schon am 29. Maerz 
                    1862 wurden mehrere Brueder, 27 Hausvaeter, vor das Chortitzer 
                    Gebietsamt gefordert und nachdem man sie gefragt, ob sie beharren 
                    wollten bei diesem ihrem Glauben an den Herrn Jesum, was sie 
                    natuerlich bejahten, so legte man ihnen ein Papier zur Unterschrift 
                    vor, worin es hiess, dass sie die Brueder, bereit seien, ohne 
                    weiteres Folge zu leisten, wenn ihre Mennonitengemeinde es 
                    fuer gut befaende, sie fortzutreiben, ferner, dass sie sich 
                    gaenzlich von allen Rechten der Mennoniten lossagten. Die 
                    geforderten Personen gaben aber hiezu, Gott sei Dank, nicht 
                    ihre Unterschrift. Daher kam es, dass die beiden Lehrer A. 
                    Unger und H. Neufeld am 7. Mai 1862 wieder rum vorgefordert 
                    wurden und zwar vom Pristav des 2. Stans des Jakatherinoslavschen 
                    Kreises namens Baschinski. Von diesem wurden ihnen im Beisein 
                    des Oberschulzen Dueck ihre Personalien abgefragt, natuerlich 
                    Vor- und Familiennamen, Alter, ob sie lesen und schreiben 
                    koennten, ob sie geboren seien und welcher Konfession sie 
                    angehoerten, ob sie ledig oder verheiratet seien und mit wem, 
                    ob sie Kinder haetten, deren Namen und Alter,  
                    
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