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ja auch waren, wurden nebst mehreren anderen
aus der alten Gemeinde ausgeschlossen. Da man aber keine Rueckkehr
zur Kirche abwarten konnte, so verklagte man sie als Verfuehrer
so vieler Seelen. Die Brueder sammelten naemlich die Zerstreuten
vom Jahre 1853 bis 1855, ein Haeuflein von 91 Seelen zu einer
neuen Gemeinde, in der Neufeld und Unger als Lehrer gewaehlt
waren. Die verklagten Brueder mussten nun viele Gerichtsgaenge
machen, vom Schulzen zum AEltesten, vom Aeltesten zur Volost,
da aber alles fruchtlos war, so wurde bekannt gemacht, nichts
mit den Bruedern zu schaffen zu haben, weder von ihnen zu
kaufen, noch ihnen etwas zu verkaufen, und es wurde mit uns
auch also verfahren. Wenn irgendwo Ausruf war, so wurde unter
Wort nicht angenommen, wollte ein Bruder mit jemandem einen
Kontrakt schliessen, so tat es niemand. Die Landwirte kamen
hierbei nicht so in die Enge, als die Handwerker. Die Lehrlinge
wurden ihnen weggenommen, die Schulden mussten sie bezahlen
und wer es nicht konnte, wurde gedrueckt. - Schon am 29. Maerz
1862 wurden mehrere Brueder, 27 Hausvaeter, vor das Chortitzer
Gebietsamt gefordert und nachdem man sie gefragt, ob sie beharren
wollten bei diesem ihrem Glauben an den Herrn Jesum, was sie
natuerlich bejahten, so legte man ihnen ein Papier zur Unterschrift
vor, worin es hiess, dass sie die Brueder, bereit seien, ohne
weiteres Folge zu leisten, wenn ihre Mennonitengemeinde es
fuer gut befaende, sie fortzutreiben, ferner, dass sie sich
gaenzlich von allen Rechten der Mennoniten lossagten. Die
geforderten Personen gaben aber hiezu, Gott sei Dank, nicht
ihre Unterschrift. Daher kam es, dass die beiden Lehrer A.
Unger und H. Neufeld am 7. Mai 1862 wieder rum vorgefordert
wurden und zwar vom Pristav des 2. Stans des Jakatherinoslavschen
Kreises namens Baschinski. Von diesem wurden ihnen im Beisein
des Oberschulzen Dueck ihre Personalien abgefragt, natuerlich
Vor- und Familiennamen, Alter, ob sie lesen und schreiben
koennten, ob sie geboren seien und welcher Konfession sie
angehoerten, ob sie ledig oder verheiratet seien und mit wem,
ob sie Kinder haetten, deren Namen und Alter,
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