Ein Bericht über die Auszugsbewegung nach Asien in "Zur Heimat" vom 7 September 1880, Nr. 17, S. 5-6 und 21 September 1880, Nr. 18, S. 6
7 September 1880, Nr. 17, S. 5-6
Rußland.
Ueber die Auszugsbewegung nach Asien entnehmen wir einem uns freundlichst zur Verfügung gestellten Briefe eines Gliedes dieser Auszugsgemeinde an einen Verwandten in Amerika Folgendes:
Zum Uebersiedeln war unsern Deputierten die Erlaubniß vom Ministerium schon im verflossenen Herbste gegeben worden. Gen. Gouv. v. Kauffmann hatte ihnen dies eigentlich selbst ausgewirkt. Gewissensfreiheit, d.h. frei zu sein vom bindenden Staatsdienste, hatte man ihnen verweigert. Das Ministerium ließt auf die vielen Gesuche durch große, uns freundlich gesinnte Herren uns zweimal (einmal durch einen Pristaw) im Kreisamte erklären, die Jünglinge vom 15. bis 21. Lebensjahre müßten erst hier im europäischen Rußland abdienen. Darauf fuhren Aeltester Peters von der Molotschna und College M. Klassen (der die Geschichte der Taufgesinnten geschrieben hat) wieder nach St. Petersburg; zu gleicher Zeit gingen die Deputierten nach Asien ab, ohne also etwas Besonderes in Händen zu haben.
Was nun Die in der Hauptstadt durch Herrn Baron von Mirback ausrichteten, können Sie aus dem nachfolgenden Auszuge aus einem Briefe von letzterem ersehen, in welchem er nochmals sein Gespräch mit dem Direktor der verschiedenen Kulten im Ministerium des Innern wiedergibt, um dadurch jedem Mißverständniß vorzubeugen. Es heißt darin u.A.: „Ich habe Br. M. Klaassen und Peters zu wiederholten Malen gesagt: ich bin keine Regierungsperson und könne officiel nichts erwirken, aber, ich werde einen Mann, der dem Ministerium des Innern nahe steht, bitten, mir zu rathen, was die lieben Mennoniten in ihrer Glaubensbedrängniß nun thun können, um dennoch Rußland nicht den Rücken zu kehren. Dieser Mann ist Direktor eines Departements im Ministerium des Innern, kennt und schätzt die Treue Ihrer Gemeinden. Ich legte ihm die Bitte der am alten Glauben festhaltenden Ansiedler warm an`s Herz, worauf er mir erwiderte: Man komme nur ja nicht dem Minister mit solchen Ausnahmegesetzen, welche wesentlich im Staate noch größere Zersplitterung brächten. Auf meine Vorstellung, daß General Kauffmann diese Ansiedlung wünsche und versprochen habe, so lange er dort sei, diese Ansiedler von Dienstpflichten fern zu halten, sagte mir der Direktor: Ja, ich begreife General Kauffmann, er will gute Ansiedler haben, die auch den Seidenbau jener Gegend fördern, und sobald sie dort sind, kann General Kauffmann von sich aus an den Minister schreiben und ihm vorstellen, wie nöthig die Jünglinge dort wären, damit sie ausnahmsweise vom Dienst befreit würden. In solchen Fällen würde der Minister, ohne das (eben zu Stande gekommenen) Gesetz zu berühren, die Ausnahme gestatten, denn es komme Rußland nicht darauf an, ob 100 Jünglinge mehr oder weniger den Dienst leisten. Auf meine zweite Frage, was aber mit den Jünglingen, die dieses Jahr (1880) an die Reihe kommen, geschehen würde, wie sie etwa frei kommen können, sagte der Direktor: Ja, sie können (da ihrer verhältnißmäßig wenige sind) auswandern, so lange sie noch das Recht dazu für sich haben.
Erfreut über einen Rath, der einigermaßen in Aussicht stellte, die braven Mennoniten aus ihrer Gewissensbedrängniß herauszubringen, eilte ich nach Hause und theilte solches mit allem Vorbehalt des ganz privaten Charakters den lieben Deputierten mit.“
Dieser Brief ist im Februar d. J. geschrieben; Martin Klaassen theilte uns solches aber schon am 3. Weihnachtstage, am 2. kam er zu Hause mit und fügte hinzu: „Brüder, es bleibt ein Glaubensweg.“
Da nun unsere Deputierten Herrn Kauffmann in Taschkent nichts Bestimmtes mittheilen konnten, telegraphirte dieser sofort an`s Ministerium um nähere Auskunft und erhielt das Telegramm, daß alle, auch die Jünglinge von 15 bis 21 Jahren übersiedeln könnten, nur müßten letztere dort abdienen. Herr Kauffmann selbst ließ ihnen folgendes Schriftstück ausfertigen:
„Der General – Gouverneur von Turkestan ist damit einverstanden, daß die Uebersiedlung der Mennoniten nach Turkestan stattfinden soll, und es werden ihnen dieselben Rechte zugestanden, wie den übrigen russischen Auswanderern, auch sollen ihnen Landstücke in gleichem Maße ertheilt werden. Es sollen nach dortigem Gesetz fünfzehn Freijahre (das meint wohl nur Befreiung von den Kronsabgaben (Steuer) auf fünfzehn Jahre? Die Red. D. Z.H.) sein und jede Familie dreizehn Deßjatinen (ca. 33 Acker)bekommen. Anm. d. Abschreibers. Es wird den Mennoniten erlaubt, sich auf das Landstück Kaplanbek vorläufig niederzulassen, doch darf jeder Eschenlon (Eschelon - Zug, gemeint wird wahrscheinlich jede Gruppe - E.K.) (aus dem fr. Echelon – Teil, hier wird jede Gruppe gemeint – E.K.) nicht länger als ein Jahr, vom Tage der Ankunft an gerechnet, dort verbleiben. In dieser Frist muß der Ort des weiteren Aufenthalts bestimmt werden. Es sollen die nöthigen Maßregeln auf dem Trakt (Wege) wegen Wasser und Weide für`s Vieh getroffen werden, jedoch natürlicher Weise müssen an solchen Stellen, wie z.B. Karakum, wo es weder Wasser, noch Gras gibt, die Ansiedler schon selbst dafür sorgen. Die Gouverneure von Taurien und Samara werden von der Uebersiedlung benachrichtigt, um den Mennoniten die Abreiseformalitäten zu erleichtern. Der Direktor der Kanzlei des General – Gouverneurs von Turkestan, Kammerherr und Wirklicher Staatsrath P. Kablukoff, Taschkent, den 17. März 1880.“
Noch ehe die Deputierten uns diese Nachricht brachten, wurde sie uns in unserm Kreisamte auf Befehl des Ministers durch den ersten Ispraweik (Isprawnik? –Polizeichef – E.K.) unseres Gouvernements in sehr freundlicher Weise mitgetheilt, dabei rieth derselbe und aber einfach ab, dorthin zu gehen, sondern lieber den Weg nach Amerika zu betreten. Später fuhr unser Kreislehrer noch einmal zu ihm und besprach die ganze Sache eingehend mit ihm am Theetische. Im Laufe des Gespräches äußerte er sich auch dahin, daß in Turkestan dies Gesetz noch nicht in Kraft getreten, aber für den Militärdienst würde wir jedenfalls doch etwas leisten müssen, wenn Kauffmann uns auch in seiner Stellung vieles erleichtern könne.
Nun hieß es zwar noch dienen, aber soweit hatte die Regierung, gleichwohl ob gesetzlich oder ohne Gesetz, nun schon nachgeben, daß auch die jungen Leute mitdurften. Da nun ein ansehnlicher Theil unserer Gemeinde aber nicht volle Freudigkeit erlangte, nach Amerika zu gehen, hier sich aber nur Fingerzeige nach Turkestan darboten, so wurde beschlossen, unsere Ausflucht dorthin zu nehmen.
Die Deputirten kamen, brachten aber keine weitere Klarheit in die Sache. Noch waren sie nicht lange zu Hause, so kam auch schon unser Gouverneur zu uns setzte alle Hebel in Bewegung, um uns von unserm Vorhaben abzubringen. Er brachte durch sein entschiedenes, in vielen Fällen ungemein scharfes, verurtheilendes Auftreten fast alle Mann außer Fassung. Unter Anderem machte er die Aeßerung: „Die Regierung erlaubt wohl die Uebersiedlung, aber sie wünscht sie nicht. Die Regierung will keine Verfolgung. Ich würde mich belohnt fühlen, wenn ich Einen durch meine Bemühungen von dieser Schwärmerei abbringen könnte!“ Er war von Allem auf`s Genaueste unterrichtet. Claaß Epp`s Broschüre, die er als Ursache dieser Bewegung hinstellte, hatte er zwei Mal durchgelesen und wußte fast mit Bestimmtheit die Seitenzahlen anzugeben, wo dieses oder jenes geschrieben stand. Bei dem allem merkte man aber, daß er ein wohlmeinender Christ sei, man wollte sogar herausfühlen, daß er vieles nur gesprochen, weil er seine Stellung und der Befehl von oben so verlangten. Im Ganzen richtete er aber nichts aus, als das Einige, die früher schon wankend waren nun noch in größere Unklarheit gebracht sind und vielleicht gar, was der Herr in Gnaden verhüten wollte, mit beruhigtem Gewissen den Dienst übernehmen können.
Unser Zug geht also, so der Herr will, nach Turkestan, aber nicht, um dort diesen Staatsdienst einzugehen, sondern mit dem festen Vorsatz, nur die Geduldeten, nicht die Mitherrschenden dort zu sein. Sollte es nun wirklich auf Zeugniß ablegen ankommen, so glauben wir zuversichtlich, daß es dort, wo Alle für Einen und Einer für Alle in einem Sinne stehen (?), von größerem Erfolge begleitet sein wird; der Herr kann in diesem Falle auch eher seinen Beistand und Segen dazu geben, als hier, wo der größte Haufen noch weiter gehen möchte, als die Regierung verlangt. Nachdem sich nun dieses immer unzweideutiger vor Jedermann Augen als entschiedene Sache herausgestellt, desto schwerer und drückender wird hier unsere Lage. Die Feindschaft unserer zurückbleibenden Glaubensgenossen, die den Dienst übernehmen können, der kleine gläubige Theil darunter nicht ausgeschlossen, mehrt sich mit jedem Tage. Dazu kam nun in den letzten Tagen noch das Schmerzliche, daß sich der ausgehende Theil in zwei Lager spaltete.*) Ich erzähle über den Grund etwas umständlicher.
Seit das entscheidende Jahr 1880 angebrochen ist und alle unsere Gemeinden frei öffentlich bekannt haben, daß sie den Dienst übernehmen können und werden, es sogar auf Grund des Wortes Gottes ihren Gliedern zur heiligen Pflicht zu machen suchen, erkannten es mehrere bei uns als ein Unrecht an, weiter mit der alten Gemeinde zusammen zu gehen. Die Auszugsgemeinde an der Molotschna hat sich gleich von allem Anfang separiert. Nach reichlicher Ueberlegung hat man sich dann am 25. Juni zur besonderen (geschlossenen) Abendmahlsfeier vereinigt (ca. 30 bis 35 Familien) und sich zugleich damit als Auszugsgemeinde angesondert. Ist auch bei uns, wie im Süden, das Fußwaschen eingeführt. Man wird nun überhaupt auch vom Gottesdienst sich scheiden und seinen eigenen einrichten. Darüber sind nun auch die Gesinnungsgenossen in der Ausgangssache sehr aufgeregt; sie bezeichnen das als einen überspannten Schritt nach rechts, als bloße selbstgefällige Ueberhebung über Andere. Unsere Gegner sind darüber so erbost, daß sie uns am liebsten vernichten möchten. So mußten zwei meiner Collegen (Schullehrer), noch ehe sie es eigentlich wollten, den Unterricht einstellen. Bis jetzt sind fünf Lehrer abgetreten.
Die weitersiedelnden Familien müssen 500 bis 600 Rubel Kaution zurücklassen, bis sie in Turkestan aufgenommen sind.
*) Unwillkürlich steigt uns die Frage hier auf: Worauf gründet sich wohl der zuversichtliche Glaube, daß die Auszugsgemeinde in Taschkent sich das Zeugniß ablegen dadurch erleichtern wird, daß dort Alle für Einen und Einer für Alle in einem Sinne stehen werden, wenn diese selbe Gemeinde schon vor dem Aufbruch nach dem Ort der Einigkeit aus (weiter einiges unlesbar – E.K.)...., die nicht einmal von den eigenen Gliedern als ... genug anerkannt werden, und in zwei Lager spaltete? Muß dem unbefangenen, selbst mit den besten Wünschen für das Wohl der Auszugsgemeinde erfüllten Beobachter sich angesichts solcher schmerzlichen Thatsache schon im Beginne der Sache nicht vielmehr die Befürchtung aufdrängen, der Auszugsgemeinde konnte in Taschkent angelangt, anstatt in einem Sinne zu stehen sich im noch mehr als zwei Lager spalten? Wir wünschen daß keineswegs, denn der Spaltungen sind ja auch unter den Mennoniten schon so viele, daß beim Anblick derselben dem, der den Herrn und dem Volk aufrichtig liebt, das Herz bluten mochte, aber es wird uns schwer zu glauben, daß Turkestan als solches mehr zum Frieden bewegen sollte, wie Rußland denn nach unserer Ueberzeugung mit ´Friede und Einigkeit seinen .. und Sitz im Herzen haben, in demselben Herzen, das man von Rußland nach Amerika, oder von Rußland nach Turkestan mitnimmt, und wenn diese Herzen nicht schon in demselben vollen Frieden und ...Sinn, den man für die Zukunft erwartet, vor der Abreise waren, dann erwartet man doch nicht zu viel von der Reise nach dem ...Ziele seinen Wunsch, denn die Wüste, welcher Taschkent von Rußland .., mit wohl ebensowenig alte Spaltungen ver... kennen, .......Europa und Amerika die Spaltungen bei solchen ..konnte, die, ohne vorher Friede und Einigkeit hergestellt zu haben, nach Amerika auswanderten.
Die Red.
Die Deputierten der Auszugsgesellschaft nach Turkestan brachten nur eine Abschrift eines Telegramms des Ministers des Innern an den Generalgouverneur von Kauffmann mit, des Inhalts, daß die Uebersiedlung ausschließlich nur in den allgemeinen gesetzlichen Schranken statthaft sei. Also erst förmliche Aufnahme seitens einer Gemeinde sein muß, bevor die Entlassung erfolgen kann, sonst nur das Wohnen und Pässen. Demnach müssen die diesjährigen Loosungspflichtigen schon hier bleiben und die Fünfzehn- bis Einundzwanzigjährigen bekommen jeder einen rothen Separat – Paß, welchem gemäß sie sich zu ihrer Zeit irgend einem Rekrutirungsbezirk beischreiben lassen, das Attestat darüber rechtzeitig hierherschicken, oder selbst erscheinen müssen, unter Androhung des Aufgreifens, schwerer Bestrafung und sofortiger Einstellung in den Dienst.
Von unsern Molotschnaern sind, so viel ich weiß, noch keine abgegangen. Am 24. Juni war der Oberschultz der Wolgaer Mennoniten hier und erzählte, daß dort 16 Familien beschlossen hätten, den 25. Juni per Achse aufzubrechen. Eine andere Partie wartete noch auf Resolution auf eine Bitte, die ein Janzen wegen seinem loosungspflichtigen Sohn, um ihn mitnehmen zu dürfen, an den Minister eingereicht hat. Uebrigens war dort unlängst im Auftrage des Ministers des Innern der Gouverneur gewesen und hatte in einer allgemeinen Versammlung erklärt, daß Generalgouverneur von Kauffmann aus den Reden der Deputierten den Schluß gezogen hatte, als wenn, sobald der Zug eröffnet, wenigstens über tausend Familien, oder Tausende hinübersiedeln würden, und deßhalb seine Wirksamkeit. Wie es sich aber herausstellte, daß es im Ganzen schwerlich zweihundert Familien werden würden, so sei die ganze Sache verfehlt, einfacher Ruin der Uebersiedler und Schädigung der verlassenen Gemeinden. Er warne dringend. Die Regierung könne es zwar gesetzlich nicht hindern, wünsche es aber gar nicht. Das hätte übrigens von Kauffmann schon in Taschkent selbst den Deputierten erklärt, daß eine Ansiedlung von 100 bis 200 Familien sich dort gar nicht halten könne und man der Regierung gar nicht zumuthen sollte, ihrethalben diejenigen Schutz und Sicherheitsanstalten zu treffen, die man auf Tausende treffen würde. Die Vorgänger an der Wolga sollen aber erklärt haben, erforderlichenfalls gleich wieder anspannen und in die unabhängigen mohammedanischen Länder gehen zu wollen.
(Korr. D. Z.H.)
21 September 1880, Nr. 18, S. 6
Südrussland, 17 Juli.
Laut gestern erhaltenem Schreiben ist am 3. Juli die erste Turkestaner Auswanderung, elf Familien (74 Seelen), auf eigenen Wagen abgegangen. Der zweite Zug wartet noch auf Resolution zweier loosungspflichtiger Jünglinge, die man losbitten will. Dann, schreibt man, werden wohl die Molotschnaer als dritter Zug die diesjährige Auswanderung beschließen.
(Korr. D. Z.H.)