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auch die Baeckerei der Anstalt, in der ein Pfleger mit Hilfe
2 Kranker die Arbeit leistet. Sollte es in den Abteilungen
an Platz mangeln, so ist es moeglich, 2-3 Kranke ganz in die
Baeckerei auszusiedeln.
Die Frauenabteilung war am Schluesse des vorigen Berichtsjahres
verwaist - es fehlte die Oberin. Im Februar, 1913 trat Schwester
Frieda Haggist aus Brombach in Baden, eine in Karlsruhe ausgebildete
Diakonissen, in den Dienst "Bethanias" und uebernahm
die Stelle einer Oberin. Nach dem Umzug ins Hauptgebaeude
und Eroeffnung der neuen Abteilung dortselbst, blieb Schwester
Justine Funk in der alten Abteilung "Bethel" als
Abteilungsschwester.
Da die neuen, ruhigen Abteilungen zum Teil auch bettlaegerige
und aufsichtbeduerftige (z. B. selbstmordgefaehrliche) Kranke
beherbergen, wurde auch in diesen Abteilungen eine Nachtwache
eingefuehrt, so dass gegenwaertig in "Bethania"
2 Nachtpfleger und zwei Nachtpflegerinnen taetig sind. Ihr
Dienst dauert von abends 8 Uhr bis morgens 8 Uhr - am Tage
sind sie frei und koennen schlafen und sich erholen. Jede
Nachtwache dauert 1 Monat, und alle Pfleger und Pflegerinnen,
kommen der Reihe nach dran, mit Ausnahme des Abteilungspflegers
und der Abteilungspflegerin.
Bestaendige, nie nachlassende Aufsicht Tag und Nacht - das
ist ja eine Hauptbedienung im Leben einer Irrenanstalt. Nur
wenn diese Bedingung voll und ganz erfuellt wird, ist es moeglich,
eine zwanglose, freie Behandlung in der Anstalt durchzufuehren.
Auch im laufenden Jahre ist in "Bethania" an diesem
Prinzip festgehalten worden, wie es die moderne Irrenheilkunde
verlangt. , - -
Dem Pflegepersonal ist es streng verboten - bei Gefahr sofortiger
Entlassung - Kranke zu schlagen oder irgendwie sonst zu vergewaltigen.
Ebenso streng wird an der zelleulosen Behandlung festgehalten,
d. h. es darf nie ein Kranker in einem Einzelzimmer, in einer
sogenannten "Zelle" eingesperrt werden. Die vielen
Gaeste, die im Laufe des Jahres "Bethania" besucht
haben, hatten Gelegenheit zu sehen, dass die Einzelzimmer
nur als Schlafzimmer benutzt werden und dass die Kranken die
Moeglichkeit haben, jederzeit aus ihrem Zimmer frei aus und
einzugehen.
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